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Suchtberatung für Hörbehinderte in Hamburg

Sucht ist ein ernstes Problem. Eine Hilfestellung sollte man nicht getrost ignorieren und unbedingt in Anspruch nehmen. Die Suchtberatungsstelle für Hörbehinderte in Hamburg bietet diese Hilfestellung im Ernstfall. hearZONE hat die Beratungsstelle besucht.

Im Beratungs- und Therapiezentrum «Die Brücke» in Hamburg bietet die Abteilung «deafsuchthilfe» Menschen mit Hörbehinderung eine Suchtberatung auf Gebärdensprache an. Die Beratung erfolgt in Zusammenarbeit mit Hörenden. Farina ist hörend und übernimmt die Abteilungsleitung. «Das bedeutet, dass diese Beratungsstelle hier eigenständig ist», erklärt Farina. Das Team setzt sich aus drei Personen zusammen: Farina, Nina und Dora. Nina ist von Geburt an gehörlos und arbeitet in der Verwaltung von «deafsuchthilfe». Dora ist CODA bzw. ein hörendes Kind gehörloser Eltern und berät, so wie ihre Kollegin, in DGS und LBG.

Zu Farinas Aufgaben zählen neben der Leitung die Beratung von Menschen mit einer Suchterkrankung. Zu den typischen Suchterkrankungen zählen z. B. Drogen-, Alkohol-,  Glücksspiel-, Einkaufs- und Magersuchterkrankungen. «Das Suchtproblem, weswegen die meisten Gehörlosen zu mir kommen, ist der Alkohol», erklärt Farina. Sie erzählt weiterhin, dass es auch hinsichtlich der Drogen Kontrollschwierigkeiten seitens der Gehörlosen gäbe und diese auch nicht von einer Essstörung verschont blieben.

Das Angebot der Beratungsstelle umfasst die Beratung, ambulante Suchttherapie und Nachsorge. Bezüglich der Beratung stehen den Besuchern zwei Möglichkeiten zur Verfügung eine Beratung zu erhalten. Zum einen die offenen Sprechstunden und zum anderen die Beratung mit Terminvereinbarung. An zwei Tagen in der Woche bietet die Suchtberatung offene Sprechstunden an und zwar dienstags in der Conventstraße 14 und mittwochs im Wördemannsweg 23A in Hamburg von 15-17 Uhr. Da die Öffnungszeiten nur sehr kurzweilig sind, ist keine Voranmeldung notwendig.

Besteht aufgrund der Arbeitszeit oder anderen privaten Gründen keine Möglichkeit zu den offenen Sprechstunden zu erscheinen, ist eine Terminvereinbarung per E-Mail möglich. Richte dazu eine E-Mail an info@deafsuchthilfe.de. «Falls du dich mit dem Schreiben nicht so wohl fühlst und die Gebärdensprache vorziehst, bieten wir dir auch einen Chat per Skype oder Ovoo an», so Farina. Aufgrund des Datenschutzes werden keine umfangreichen Beratungsgespräche per Videotelefonie durchgeführt. Dies geschieht hingegen in geschützten Räumlichkeiten vor Ort.

Die ambulante Suchttherapie findet einmal pro Woche statt und erfolgt im Rahmen eines einstündigen Beratungsgespräches mit dem jeweiligen Therapeuten der Beratungsstelle. Da die Therapeuten sowohl über LBG als auch über DGS Kenntnisse verfügen, kann der Besucher frei zwischen den beiden Kommunikationsmitteln wählen. Die ambulante Suchttherapie kann auch in Begleitung eines Gebärdensprachdolmetschers erfolgen. Die Kostenübernahme erfolgt über die Krankenkasse oder über die Rentenversicherung.

Da die Abteilung «deafsuchthilfe» nur auf die Suchtberatung spezialisiert ist, muss Farina die Besucher auf andere Beratungsstellen verweisen, falls diese auf Schwierigkeiten bezüglich der Wohnungssuche oder der Arbeit hinweisen. «Meine wirkliche Aufgabe besteht darin, dabei zu helfen und zu unterstützen, das Suchtproblem loszuwerden», erklärt Farina und muntert die Gehörlosen dazu auf, einmal in ihre offene Sprechstunde zu kommen. Im Rahmen der offenen Sprechstunde trifft Farina häufig auf Menschen, die vom Suchtproblem ihres Partners erzählen. «Ich helfe und erkläre, wie sie mit der Situation umgehen können», so Farina.

Die Schweigepflicht innerhalb der Beratung steht für sie an erster Stelle. «Die Schweigepflicht bedeutet, dass ich zu Hause nicht von den Inhalten aus der Beratung erzählen darf», erklärt sie. Viele hörbehinderte Menschen kommen auch zu ihr, weil sie sich unsicher sind, ob sie tatsächlich ein Suchtproblem haben. Sie erzählen, wie häufig sie ihrer Sucht nachgehen und erhalten eine Aufklärung über die Risiken ihres übermäßigen Konsums. Dazu erklärt Farina ihnen, was sie tun können, um ihre Sucht zu bewältigen.

Zudem bietet die Beratungsstelle neben der Beratung und ambulanten Suchttherapie die ambulante Nachsorge an. Diese erfolgt nach einem stationären Aufenthalt in einer Klinik. Die ambulante Nachsorge kann bereits während eines stationären Aufenthalts beantragt werden und wird ebenfalls von der Rentenversicherung übernommen. Farina bestätigt, dass sie bei der Antragerstellung die nötige Unterstützung anbietet, um die Beratung zur bestehenden Suchterkrankung durchführen zu können.

Weitere Informationen sind über die Homepage der Suchtberatungsstelle www.deafsuchthilfe.de erhältlich. Interessierte erhalten hier Informationen zum Angebot der Beratungsstelle, zu den Öffnungszeiten, sowie zu allen notwendigen Kontaktdaten. «Das Thema Sucht ist oft peinlich. Ein Tabuthema, das von der Gesellschaft nicht anerkannt bzw. akzeptiert wird. Deshalb ist es wichtig, bei Problemen oder Sorgen einfach mal vorbeizukommen und Hilfe zu holen», betont Farina.

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