Technik

Der Rauchwarnmelder-Experte: Christian Weidensee

Christian Weidensee spricht mit hearZONE über Rauchwarnsysteme und welchen Nutzen hörbehinderte Menschen daraus ziehen können.

Christian Weidensee begann freiwillig im Jahr 1997 sich in der Jugendfeuerwehr zu engagieren. Vor zweieinhalb Jahren hat er sich selbstständig gemacht und installiert seither täglich Rauchwarnmelder und Signalanlagen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu ca. 200.000 Wohnungsbränden. Dabei werden 5.000 Menschen schwer verletzt und 500 bis 600 sterben. Prävention und Menschenleben retten, das ist sein heutiges Credo.

Am 18. Juli 2014 hat das Bundessozialgericht in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen, dass Menschen mit Hörbehinderung Rauchwarnmelder von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Das machte Christian erst recht neugierig. «Das war ein Zufall! Ich habe im Internet recherchiert und mich informiert. Danach habe ich mich in die Thematik eingearbeitet und begann, mich für Hörbehinderte einzusetzen», so Christian Weidensee, der seit zweieinhalb Jahren in Nordrhein-Westfalen Wohnungen mit Rauchwarnsysteme ausstattet.

Für Hörbehinderte gibt es praktische Systeme von veschiedenen Herstellern, die mit der Klingelanlage, dem Faxgerät, dem Telefon oder mit dem Rauchwarnmelder verbunden werden. Also ein vernetztes System, das auch mit einer App überwacht werden kann. Wird ein Signal empfangen, fängt die Lichtsignalanlage an zu blitzen oder das Vibrationskissen an zu vibrieren. Der Rauchwarnmelder wird mit einer 10-Jahresbatterie ausgestattet und die Blitzanlage sowie das Vibrationskissen haben einen wiederaufladbaren Notfallstromversorger, falls der Strom mal ausfällt. Alle Geräte haben eine Garantiedauer von fünf Jahren.

Für eine 3-Zimmer-Wohnung mit zwei Schlafräumen und einem Flur würde der ganze Spaß normalerweise zwischen 500 bis 600 Euro kosten. Für diese Wohnung werden drei Rauchwarnmelder und eine Lichtsignalanlage sowie auf Wunsch ein Vibrationskissen benötigt. Christian betont: «Menschen mit Hörbehinderung bekommen das seit zweieinhalb Jahren von der Krankenkasse vollständig bezahlt.»

Für eine Kostenübernahme muss der Antragssteller vom HNO-Arzt eine Verordnung für den Rauchwarnmelder einholen und diese dem Leistungserbringer übergeben. Christian Weidensee kümmert sich dann um die auf den Kunden zugeschnittene Bestellung und installiert die Systemanlagen anschließend auch noch kostenfrei im Raum Nordrhein-Westfalen in der Wohnung oder im Haus. Die Kosten werden im Normalfall von der Krankenkasse vollständig übernommen. Es fallen in der Regel nur noch 10 Euro Eigenanteil als Zuzahlung für das ganze System an.

Seit er sich für Menschen mit Hörbehinderung einsetzt, hat er in NRW viele Informationsveranstaltungen durchgeführt. Er möchte sich weiter für Menschen mit Hörbehinderung engagieren. Zudem bietet er auf seiner Webseite umfassende Informationen zu Rauchwarnsysteme an.

www.lebensretter-nrw.de

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