#socialbridge

Anerkennung der Gebärdensprache?

Mit der Kampagne #socialbridge möchte der Schweizerische Hörbehindertenverband Sonos zum Nachdenken anregen. In einer Videoreihe befragte Anika Heinrich Passanten in der Stadt Winterthur. Über 100 Passanten wurden befragt.

Mit der Frage «Die Gebärdensprache ist in der Schweiz noch nicht national anerkannt, wussten Sie das?», möchte Sonos herausfinden, inwieweit die Passanten informiert sind.

Nur fünf der vierzehn Befragten waren bereits informiert. Mit der anschliessenden Frage: «Sollte die Gebärdensprache schweizweit anerkannt werden», erfasste der Schweizerische Hörbehindertenverband die Meinung der Passanten zu dem wichtigen Thema.

Insgesamt sind sich die Passanten bewusst, dass die Gebärdensprache für Menschen mit einer Hörbehinderung wichtig ist. Eine der Passanten ist der Ansicht, dass Hörbehinderte nicht benachteiligt werden sollten und das Recht auf ihre Kommunikation haben. Eine weitere Passantin unterstreicht diese Aussage: «Ja, finde ich schon, weil ich denke, ich möchte auch verstanden werden, so wie Sie auch». Da Menschen mit einer Hörbehinderung Teil der Gesellschaft sind, sollte auch ihre Sprache anerkannt werden.

In Artikel 12 der Verfassung des Kantons Zürich steht ausdrücklich, dass die Sprachfreiheit die Gebärdensprache umfasst. Die Sprachfreiheit ist die Voraussetzung vieler Grund- und Menschenrechte. Mit der nationalen Anerkennung der Gebärdensprache wird die Gebärdensprache als Kommunikationsmittel in der Ausbildung, bei der Arbeit und bei gesellschaftlichen Anlässen gefördert und ermöglicht Menschen mit einer Hörbehinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

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Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband
Oberer Graben 48, 8400 Winterthur

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