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Deutsches Taubblindenwerk ermöglicht Qualifizierung zur Taubblindenassistenz

Das Deutsche Taubblindenwerk bietet erstmalig in Niedersachsen eine Qualifizierungsmaßnahme zur/zum Taubblindenassistentin/-ten an, um hörsehbehinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Nur durch diese Assistenz lassen sich die Inklusionsziele der UN-Behindertenrechtskonvention auch für hörsehbehinderte Menschen umsetzen.

Was bedeutet persönliche Assistenz?

Nur durch persönliche Assistenz ist es für hörsehbehinderte Menschen möglich, diese Teilhabe umzusetzen. Sie bildet die «Brücke» zu dem für uns «normalen» Alltag – bei Behördengängen und damit verbundenen Schriftverkehr, Arztbesuchen, Einkaufen, Spazieren- gehen und dem, was es in der Welt zu entdecken gibt. Ist die Unterstützung durch Angehörige oder Freunde nicht ausreichend oder nicht mehr gegeben, geraten sie oft in starke Isolation. Taubblindenassistenten können diese Lücke schließen und mit ihrer professionellen Erfahrung neue Eindrücke vermitteln und Sicherheit geben.

Das Deutsche Taubblindenwerk bietet als einzige Einrichtung in Norddeutschland diese Qualifizierungsmaßnahme an. Sie findet berufsbegleitend statt und kann als Bildungsurlaub beantragt werden. Eine Blockwoche zu Beginn und zu Abschluss der Qualifizierung bildet den Rahmen, dazwischen finden die Unterrichtsmodule einmal monatlich freitags bis sonntags statt.

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Foto: © Deutsches Taubblindenwerk gemeinnützige GmbH

Eine Bewerbung kann erfolgen, wenn das Mindestalter von 21 Jahren erreicht ist und ein Interesse an der Arbeit mit hörsehbehinderten Menschen besteht. Eine ausgeprägte Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Belastbarkeit in Alltagssituationen sind für die Taubblindenassistenz eine Grundvoraussetzung und werden im Bewerberverfahren stark berücksichtigt. Interessenten schicken die Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen an das Deutsche Taubblindenwerk, bis spätestens 20. August 2015.

Wünschenswert ist, dass eine Gebärdensprachkompetenz bereits zu Anfang vorgewiesen werden kann. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, diese mit einem DGS-Kurs im Deutschen Taubblindenwerk zu erlangen. Die Schulungsinhalte sind sehr vielfältig und vermitteln Grundlagenwissen über Hörsehbehinderung und Taubblindheit, Hilfsmittel, Orientierung und Mobilität, den verschiedenen Kommunikationsformen und vieles mehr. Die Möglichkeit für Praktika und Hospitation sind vor Ort gegeben.

Die Qualifizierung beginnt am 16. November 2015 und endet voraussichtlich im August 2016. Nach erfolgreicher Absolvierung besteht die Möglichkeit einer Übernahme durch das Deutsche Taubblindenwerk. Durch Zuschüsse für diese Maßnahme durch das Land Niedersachsen und hannoversche Stiftungen betragen die kalkulierten Kosten für die Teilnehmer lediglich 450,00 EUR (zzgl. Übernachtungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten).

Das Deutsche Taubblindenwerk gemeinnützige GmbH hat sich die lebenslange Förderung von taubblinden Menschen, bzw. Menschen mit Hör- und Sehbehinderung zur Aufgabe gemacht. Es besteht aus einem Bildungszentrum mit Frühförderung, Sonderkindergarten und Schule – mit Internat und Tagesschule, Rehabilitation – sowie Wohnheimen für Erwachsene in Hannover und Hess. Oldendorf/Fischbeck. Ziel ist es, taubblinde Menschen vor der Isolation zu bewahren und am Leben teilhaben zu lassen.

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