Barrierefreiheit

Recht auf Zugang

Menschen mit einer Hörbehinderung haben auch das Wahlrecht in der Schweiz. Daher ist es wichtig, dass sie über aktuelle Abstimmungen, das politische Geschehen sowie über die Interessensfelder der Parteien informiert sind. Es besteht noch Ausbaubedarf.

Keine direkte Demokratie ohne Gebärdensprache: Eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben ist für viele Menschen mit einer Hörbehinderung noch nicht ausgereift. Menschen mit einer Hörbehinderung haben auch das Wahlrecht und dürfen, wie jeder andere Eidgenosse auch, wählen gehen. Die Meinungsbildung von Menschen mit einer Hörbehinderung wird durch zusätzliche Hürden erschwert oder Informationen zum politischen Geschehen werden missverständlich interpretiert. Die Bereitstellung barrierefreier Informationsangebote ist nicht gewährleistet.

Es sind wieder Wahlen. Ein Brief mit dem Abstimmungsheft und dem Stimmzettel kommt an. Das Abstimmungsheft enthält oft komplexe Formulierungen. Meist können Menschen mit einer Hörbehinderung nicht alle Informationen im Abstimmungsheft verständlich aufnehmen. Eine Version mit einfacheren Sprachbausteinen ist kein Ersatz für die Gebärdensprache. Auch fehlt der barrierefreie Zugang zu Informationen bei den Parteien sowie in den Medien, während über aktuelle Abstimmungen öffentlich debattiert wird. Eine lückenhafte Informationsgrundlage entsteht, wodurch die persönliche Meinungsbildung erschwert wird. Durch diese Einschränkungen können Menschen mit einer Hörbehinderung ihre Volksvertretung und Interessen nicht vorbringen, weil gewisse Voraussetzungen für eine direkte, barrierefreie Demokratie in der Schweiz nicht erfüllt sind.

Die Behindertenrechtskonvention UN-BRK wurde von der Schweiz als 144. Staat am 15. April 2014 ratifiziert. Der Artikel 29 legt fest, dass allen Menschen mit einer Behinderung gleichberechtigte Teilnahme an Wahlen ermöglicht werden muss. Das Wahlverfahren ist so auszugestalten, dass sie Menschen mit einer Hörbehinderung helfen, die politischen Informationen leichter zu verstehen. Der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern und Untertiteln ermöglicht Menschen mit einer Hörbehinderung die politische Teilhabe und stellt den Zugang zum politischen Geschehen sicher. So können auch Menschen mit einer Hörbehinderung sich umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten beteiligen.

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