Bauen für Hörbehinderte
Die UN-Behindertenrechtskonvention UN-BRK sieht vor, dass Menschen mit einer Behinderung am gesellschaftlichen Leben teilhaben dürfen. Um die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern, müssen Barrieren weitgehend abgebaut werden.
Menschen mit einer Hörbehinderung sind auf visuelle Informationen angewiesen. Die Gebärdensprache ist ein visuelles Kommunikationsmittel. Um die Gebärdensprache, Mimik, Gestik und Lippenbewegungen vollständig zu erfassen, sind für Menschen mit einer Hörbehinderung, gute Lichtverhältnisse erforderlich. Schlagschatten im Gesicht und Blendung, behindern den Kommunikationsfluss. So verpassen Menschen mit einer Hörbehinderung den Anschluss, bei interessanten Vorträgen oder Gesprächen mit ihren Mitmenschen.
Durch die passende Platzierung von Fenstern, Wänden und Beleuchtung entsteht eine gleichmässige Lichtverteilung im Raum. Visuelle Eindrücke können barrierefrei wahrgenommen werden und erleichtern Menschen mit einer Hörbehinderung den Zugang zu informativen Gesprächsinhalten. Damit Menschen mit einer Hörbehinderung den Anschluss erneut aufnehmen und dem Gesprächsverlauf ihrer Mitmenschen ununterbrochen folgen können, müssen weitere Voraussetzungen geschaffen werden.
Die Norm SIA 500 «Hindernisfreie Bauten» definiert die Richtlinien für hörbehindertengerechtes Bauen. So sind die Räume und Bauten zusätzlich so auszugestalten, dass Menschen mit einer Hörbehinderung die gesprochene Sprache gut verstehen können. Schallabsorbierende Wände und die Installation von Höranlagen ermöglichen ein Kommunikationserlebnis frei von Störgeräuschen über grössere Distanzen hinweg. Räume, die mit einer Höranlage ausgestattet sind, sind durch eine blaue Plakette mit einem «T» und einem durchgestrichenen Ohr gekennzeichnet. Ein Kennzeichen für Barrierefreiheit.
Informationen können dadurch weitgehend barrierefrei und unabhängig von der Hilfe Dritter erfasst werden. Damit wird für Menschen gemäss der UN-BRK ein Menschenrecht verwirklicht. Durch gesellschaftliche Teilhabe eröffnet sich Menschen mit einer Hörbehinderung die Chance, aktiv mit ihren Mitmenschen zu interagieren und Berührungsängste abzubauen. Mit dem erhöhten Verständnis für die Bedürfnisse der Betroffenen, werden nicht nur die Barrieren im Raum, sondern auch die Barrieren in den Köpfen der Menschen abgebaut.
Das Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) trat 2004 in Kraft und fordert den barrierefreien Zugang zu allen öffentlichen Bauten ohne zusätzliche Erschwernis.
Buch «Bauen für Hörbehinderte»
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Weiterführende Links
Fachinformationen:
Hindernisfreie Architektur – Die Schweizer Fachstelle
Architektur für Gehörlose – Interview mit Sabine Hopp
Broschüre Barrierefreie Schulhäuser
Normen und Publikationen:
Hindernisfrei Bauen – Schweizer Baudokumentation
Gesetze und Normen – Behindertenkonferenz Kanton Zürich
Hörbehindertengerechtes Bauen – Bauliche und technische Anforderungen