Menschen

Spiel und Spass auf dem Abenteuerspielplatz

Die Schweizerische Vereinigung der Eltern hörgeschädigter Kinder (SVEHK) Zürich organisiert regelmässig Treffen zum Erfahrungsaustausch unter den Eltern von Kindern mit einer Hörbehinderung.

Am 26. Mai 2018 lud die SVEHK Regionalgruppe Zürich zum Abenteuerspielplatz in Thalwil ein. Die Kinder waren mit viel Entdeckungsfreude dabei und nutzten die Baumhäuser, Seilbahn, Tretautos und viele andere Spielgeräte, um mit den Kindern zu spielen und neue Freundschaften zu knüpfen. «Die SVEHK organisiert die Treffen vor allem für die Kinder, die gehörlos sind. Damit sie ihre Freunde wiedersehen und sehen, dass es Kinder in anderen Dörfern gibt, die auch gehörlos sind», erklärt das Vorstandsmitglied der Regionalgruppe Zürich, Caroline Staller. Die Freizeitangebote sind ebenfalls für die hörenden Kinder wichtig, damit sie wissen, dass sie nicht alleine sind und sich mit Kindern, die auch ein Geschwisterteil mit einer Hörbehinderung haben, austauschen können.

«Die Kinder können auf dem Abenteuerspielplatz unbeschwert miteinander spielen. Für die Eltern sind die Treffen wichtig, um sich zu informieren. Häufig sind Elternteile über Angebote für Eltern und Kinder mit einer Hörbehinderung oder Kontaktstellen informiert, die uns bisher unbekannt waren», so die Organisatorin, Dominique Boomsma. Nicht alle Angebote sind über die Regionsgrenzen hinaus bekannt. Aus diesem Grund fördert die SVEHK Regionalgruppe Zürich den Erfahrungsaustausch unter den Eltern über die Grenzen der Regionen hinweg, indem sie Informationsveranstaltungen und eine jährliche Elterntagung organisiert.

Während die Eltern Schlangenbrot und Popcorn für ihre Kinder zubereiten, erzählen sie sich untereinander verschiedene Geschichten. «So weiss ich, dass es nicht nur ein Patentrezept gibt, sondern verschiedene Wege, um Erziehungsfragen zu bewältigen. Für uns als Eltern ist es wichtig, unserem Sohn alle Möglichkeiten an die Hand zu geben, sodass ihm alle Wege offenstehen», betont Dominique Boomsma. Stehen den Kindern alle Wege offen, können sie später frei entscheiden, ob sie die Gebärdensprache, die Lautsprache oder beide Sprachen zur Kommunikation nutzen möchten.

Spenden

Wählen Sie einen Betrag und unterstützen Sie uns via Postfinance, Visa, Mastercard, Einzahlungsschein oder Twint.
 



Spendenkonto: 30-35953-2
IBAN: CH08 0900 0000 3003 5953 2

Sonos Schweizerischer Hörbehindertenverband
Oberer Graben 48, 8400 Winterthur

Hörbehinderten helfen

Auch interessant